AGB Ferienhaus und Ferienwohnung Haus am See - Juist FerienhausFerienwohnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mietobjekt
Bei dem aufgeführten Objekt handelt es sich um ein freistehendes Einfamilienhaus in der Hammerseestraße 44 in 26571 auf der Insel Juist. In diesem Mietobjekt ist auch eine Einliegerwohnung vorhanden. Beide Mietobjekte können unabhängig voneinander und somit auch zum gleichen Zeitraum an unterschiedliche Mieter vermietet werden. Die Nutzung des Gartens obliegt jedoch nur den Mietern des Hauses und nicht den Mietern der Einliegerwohnung.

Das jeweilige Mietobjekt steht, wenn nichts anderes vereinbart, am Anreisetag ab 16.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Ein anderweitiges Mietobjekt dieser Art steht nicht zur Verfügung.


Vertrag/ verbindliche Buchung
Die Buchung wird mit Unterzeichnung einer Reservierungsbestätigung und entsprechender Rücksendung an den Vermieter für beide Parteien verbindlich. Diese Reservierungsbestätigung verpflichtet beide Parteien durch entsprechende Unterzeichnung zur Erfüllung der geschlossenen Vereinbarungen. Gleichzeitig akzeptiert der Mieter mit Unterzeichnung der Reservierungsbestätigung diese AGBs sowie die Beachtung und Einhaltung der Hausordnung.

 

Zahlung
Der in der Reservierungsbestätigung aufgeführte Gesamtbetrag ist vor der Anreise komplett an den Vermieter per Überweisung zu entrichten. Die Anzahlung in Höhe von 25% der Gesamtsumme ist innerhalb von ca. zwei Wochen nach Unterzeichnung der Reservierungsbestätigung fällig, die Restsumme ist bis einen Monat (ca. 30 Tage) vor Anreisedatum fällig. Hierfür sind seitens des Mieters die angegebenen Zahlfristen und entsprechenden Teilbeträge zu beachten.
Eine Zahlung via Kredit- oder EC- Karte ist leider nicht möglich.

 

Rücktritt
Der Mieter kann von dem geschlossenen Mietvertrag schriftlich zurücktreten. Kann der Mieter in dem Fall einer Kündigung einen Nachmieter benennen, der alle vereinbarten Vertragsbestandteile und entsprechende Pflichten ordnungsgemäß ausführt, kann dieser Nachmieter ohne zusätzliche Kosten für den ursprünglichen Mieter einspringen. Kann der Mieter keinen Nachmieter für den vereinbarten Mietzeitraum benennen, so werden folgende Kosten berechnet: Bei schriftlicher Absage
bis 30 Tage vor Anreisedatum: 25% des Gesamtbetrages (ohne Kaution)
danach 100% des Gesamtbetrages (ohne Kaution).
Hierbei gilt das Eingangsdatum des Kündigungsschreibens beim Vermieter als Berechnungsgrundlage.

Sollte die in der Reservierungsbestätigung aufgeführte Anzahlung nicht rechtzeitig auf dem angegebenen Bankkonto des Vermieters eingehen, so besteht seitens des Vermieters ein außerordentliches Kündigungsrecht. Entscheidend ist hierbei das Datum des Zahlungseingangs bzw. die angegebene Zahlfrist. Der Vermieter kann aus diesem Grund umgehend und mit sofortiger Wirkung von der mit dem Mieter geschlossenen Vereinbarung zurücktreten.

 

Kaution & Haftung
Die aufgeführte Kaution ist in dem in der Reservierungsbestätigung genannten Gesamtbetrag bereits inbegriffen und muss vor Anreise durch den Mieter auf das Bankkonto des Vermieters eingezahlt/ überwiesen werden. Die entsprechenden Zahlfristen sind hierbei vom Mieter zu beachten.

Nach erfolgter Abreise und entsprechender Abnahme des Mietobjektes wird der Kautionsbetrag innerhalb von zwei Wochen auf das angegeben Bankkonto des Mieters zurück erstattet, sofern keine vom Mieter verschuldeten Schäden am Mietobjekt oder dem Inventar entstanden sind. Eine Nachberechnung entstandener Schäden behält sich der Vermieter vor. Die Rückzahlung der Kaution kann nur nach erfolgter Angabe der Mieter- Bankverbindung erfolgen.

 

Sorgfaltspflicht
Der Mieter hat die Mieträumlichkeiten und das vorhandene Inventar pfleglich und mit entsprechender Sorgfalt zu behandeln. Schuldhaft vom Mieter verursachte Schäden sind vom Mieter zu ersetzen. Der Mieter ist verpflichtet, die Einrichtung bei Bezug des Mietobjektes auf Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen und eventuelle Beanstandungen unverzüglich beim Vermieter zu melden. Während der Mietzeit auftretende Schäden hat der Mieter ebenfalls umgehend beim Vermieter zu melden.

 

Haustiere
In dem gesamten Mietobjekt sind Hunde erlaubt. Der Mieter hat einen Hund bei der Reservierungsbestätigung vorab jedoch anzumelden. Zusätzlich hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass auf dem gesamten Mietgrundstück (auch im Gartenbereich) kein Hundekot o.ä. hinterlassen wird. Weiterhin dürfen Hunde in den angemieteten Räumlichkeiten nicht allein zurückgelassen werden.

 

Außenbereich
Gartenanlage mit überdachter Sonnenterrasse (Größe 4m x 4m), ausgestattet mit Sitzecke. Bitte beachten Sie, dass unsere Gartenanlage regelmäßig von Rudi Kolanus gepflegt wird. Er kommt einmal pro Woche in unseren Garten.

 

Kurtaxe
Die auf der Insel zu entrichtende Kurtaxe ist nicht im genannten Gesamtbetrag enthalten. Die TöwerCard, über die die Kurtaxe abgerechnet wird, erhält man beim Kauf des Flug- oder Fährtickets. In der Kurverwaltung mitten im Ort kann die Kurtaxe vom Inselgast/ Mieter bezahlt werden. Dies muss vor der Rückfahrt, also vor dem Verlassen der Insel, erledigt werden. Die letzte Gelegenheit hierfür ist am Hafen oder am Flughafen. Die TöwerCard kann auch online vorbestellt werden (www.juist.de).

 

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Leverkusen.

 

Leverkusen, 11.11.2020